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   BGH, 15.11.2006 - 2 StR 447/06   

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https://dejure.org/2006,10098
BGH, 15.11.2006 - 2 StR 447/06 (https://dejure.org/2006,10098)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2006 - 2 StR 447/06 (https://dejure.org/2006,10098)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2006 - 2 StR 447/06 (https://dejure.org/2006,10098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung unter Einbeziehung einer Strafe aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe; Abänderung eines Schuldspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 239

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 Abs. 1 § 177 Abs. 1
    Konkurrenzen zwischen Freiheitsberaubung und sexuelle Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 14/19

    Erschöpfen der Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich als

    Erschöpft sich die Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich als tatbestandsmäßiges Mittel zur Begehung eines anderen Deliktes - hier der sexuellen Nötigung -, kommt § 239 StGB als das allgemeinere Delikt nicht zur Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - 2 StR 447/06, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

    Bildet die Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung eines anderen Deliktes und geht nicht über das hinaus, was zu dessen Verwirklichung dient, kommt § 239 StGB als das allgemeinere Delikt nicht zur Anwendung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19; vom 15. November 2006 - 2 StR 447/06; vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 281/94, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 172/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8; Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26 f.).
  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Soweit der Angeklagte weiter den Straftatbestand der Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 1 , Abs. 3 Nr. 2 StGB verwirklicht hat, tritt dieser zurück, da die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung des schweren sexuellen Missbrauchs des Kindes und der Vergewaltigung war (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2006, 2 StR 447/06 ).
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